Schadstoffe im Essen: von der Verpackung ins Lebensmittel | Verbraucherzentrale.de

2023-02-22 18:51:45 By : Mr. Victor Yu

Das Wichtigste in Kürze:

Dosen, Becher, Tetra Paks, Kartons – die meisten Lebensmittel im Supermarkt sind verpackt. Das schützt sie nicht nur vor äußeren Einflüssen und verlängert die Haltbarkeit der Ware, sondern vereinfacht auch den Transport und die Vorratslagerung. Doch aus einigen Verpackungen können Schadstoffe in das Lebensmittel übergehen.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) legt zwar Höchstmengen und Grenzwerte für gesundheitlich bedenkliche Substanzen fest. Dennoch sollten Sie weiterhin kritisch einkaufen.  

Gehen Inhaltsstoffe aus der Verpackung in ein Lebensmittel über, spricht man von Migration. Wie hoch diese sein darf, regeln konkrete Grenzwerte (Migrationslimits) bezogen auf die täglich tolerierbare Aufnahmemenge (TDI - Tolerable Daily Intake).

In welchem Ausmaß Inhaltsstoffe von der Verpackung ins Lebensmittel übergehen (Migrationshöhe), hängt von verschiedenen Faktoren ab: •    der Art der "wandernden" Substanzen, •    der Lagerdauer des Lebensmittels in der Verpackung, •    der Lagertemperatur des Lebensmittels in der Verpackung, •    vom Fett- und Säuregehalt des verpackten Lebensmittels, •    der Größe der Kontaktfläche zwischen Lebensmittel und Verpackung, •    der Temperatur bei der Herstellung, •    der UV-Einstrahlung auf das Lebensmittel in der Verpackung.

Die meisten Verpackungen und Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, werden unter Verwendung von Klebstoffen hergestellt. Die oft komplexen Rezepturen enthalten zahlreiche Einzelkomponenten. Jede einzelne Rezeptur besteht aus bis zu 15 Bestandteilen, wobei mehrere hundert Substanzen für Klebstoffe eingesetzt werden können.

Gerade bei wiederverschließbaren Verpackungen spielen Klebstoffe eine große Rolle – zum Beispiel bei Wurstwaren sowie bei Käse in Scheiben. Hier können mehr Stoffe von der Verpackung ins Lebensmittel übergehen als bei nicht wiederverschließbaren Verpackungen vergleichbaren Typs.

Probleme mit Rückständen aus Klebstoffen gibt es vor allem dann, wenn der Klebstoff nach dem Zusammenfügen der Folien nicht genügend Zeit zum Aushärten hatte. Eine besonders problematische Substanzgruppe sind die primären aromatischen Amine (paA). Sie entstehen  durch unsachgemäße Verfahrensabläufe und wirken sich stark auf die Gesundheit aus. Schon kleine Mengen gelten als krebserregend.

Der Lieferant des Klebers muss dem Hersteller die Bedingungen nennen, unter denen die Bildung aromatischer Amine verhindert wird und somit keine Belastung der Lebensmittel erfolgt. Im weltweiten Handel funktioniert dies nicht immer.

Verpackungsklebstoffe, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, unterliegen gesetzlichen Regelungen (Artikel 3 der Verordnung (EG) 1935/2004). Die europäische Verordnung schreibt vor, dass keine Substanzen auf oder in das Lebensmittel in Mengen übergehen dürfen, die die Gesundheit gefährden.

Für Klebstoffe können zudem Einzelmaßnahmen mit spezifischen Migrationslimits gelten. Derzeit gibt es solche Klebstoff-spezifischen rechtlichen Regelungen allerdings nicht. Auch nicht auf nationaler Ebene. Für Deutschland gibt es lediglich Empfehlungen des BfR, die rechtlich jedoch nicht bindend sind.

Bisphenol A (BPA) ist ein chemischer Stoff, der in der Industrie zur Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien aus Polycarbonat-Kunstoffen und für Beschichtungen genutzt wird. BPA befindet sich zum Beispiel in:

In Trinkgefäßen und Flaschen für Säuglinge und Kleinkinder ist BPA EU-weit verboten.

Die gesundheitlichen Risiken von BPA werden in der Wissenschaft seit Jahren kontrovers disktutiert. In der Kritik steht BPA in erster Linie wegen seiner hormonähnlichen Wirkungen im menschlichen Körper. Als besondere Risikogruppe gelten dabei Neugeborene und Säuglinge aufgrund ihres geringen Körpergewichts. 2015 bewertete die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die gesundheitliche Bedenklichkeit von BPA neu. Dabei kam sie zu dem Schluss, dass BPA für Verbraucher:innen kein Gesundheitsrisiko darstellt, auch nicht für Babys und Kleinkinder. Weder über die Ernährung, noch über kosmetische Produkte oder andere BPA-Quellen wird eine Menge an BPA aufgenommen, die den sicheren Grenzwert erreicht oder überschreitet.

Tierversuche lassen zwar vermuten, dass sich hohe Konzentrationen von BPA schädlich auf das Immunsystem und die Fortpflanzung von Tieren auswirken können. Eindeutige  Rückschlüsse auf die Gesundheit des Menschen können aber bislang nicht gezogen werden.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat mögliche gesundheitliche Risiken im Zusammenhang mit Bisphenol A neu bewertet. Im Dezember 2021 veröffentlichte sie das Ergebnis dazu. Die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge beträgt demnach 0,04 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht.

Allerdings wird BPA seit 2017 von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) aufgrund seiner potenziellen gesundheitsschädlichen Wirkung als besonders besorgniserregender Stoff eingestuft, besonders was seine hormonelle Schädlichkeit angeht. Ob BPA nur bei hohen Dosen oder auch im Niedrigdosisbereich hormonell schädlich sein kann, wird in der Wissenschaft kontrovers diskutiert.

Die Verbraucherzentralen sprechen sich daher vorsorglich dafür aus, dass BPA komplett aus Lebensmittelkontaktmaterialien verschwindet.

Mehr Informationen zu Bisphenol A bietet auch das Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR).

Weichmacher sind Stoffe, die Materialien weich, biegsam oder dehnbar machen. Die Gruppe der Phthalate spielt unter den Weichmachern eine besonders große Rolle, da sie häufig in Verpackungen von Lebensmitteln eingesetzt werden.

Phthalate sind chemische Verbindungen, die als Weichmacher für Kunststoffe eingesetzt werden. Einige Frischetheken im Handel benutzen zum Verpacken von Frischfleisch PVC-Folien, in denen sich Phthalate befinden.

Auch im Schraubdeckel von Gläsern sind im Dichtungsring häufig Weichmacher enthalten. Mittlerweile gibt es jedoch auch hier PVC-freie Alternativen, die meist an einer Blaufärbung des Dichtungsringes zu erkennen sind. 

Phthalate können jedoch auch bereits während der Herstellung ins Lebensmittel gelangen. Beispielsweise wenn Pflanzenöl durch PVC-haltige Schläuche gepumpt wird.

Einige Weichmacher sind gesundheitsschädlich. So wirken sich sehr hohe Konzentrationen beispielsweise auf den Testosteron-Spiegel bei Föten und damit auf das Fortpflanzungssystem aus. Oder sie schädigen die Leber. Allerdings bestehen laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) keine Sicherheitsbedenken, da die ernährungsbedingte Exposition um ein Vielfachs unter den Sicherheitsgrenzwerten liegt.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Weichmacher gesundheitlich bewertet und führt alle zugelassenen Phthalate sowie deren spezifische Migrationswerte und Verwendungsbeschränkungen in der EU-Kunststoffverordnung auf.

Für die verschiedenen Phthalate gibt es unterschiedliche Grenzwerte. Teilweise sind sie aber auch ganz verboten, z.B. in Kinderspielzeug und Babyartikeln.

Mehr Informationen zu Weichmachern bieten das BfR und das Umweltbundesamt.

Bei der Produktion von verpackten Lebensmitteln können unabsichtlich eingebrachte Stoffe in Lebensmittel übergehen. Fachleute sprechen hier von "Non Intentionally Added Substances" (NIAS).

NIAS bezeichnet also alle Stoffe in Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, aber nicht aus technischen Gründen bewusst zugesetzt werden. Sie stammen etwa  aus verunreinigten Rohstoffen. Zudem können sie bei der Herstellung und Verwendung von Plastikgegenständen als Reaktions- und Abbauprodukte entstehen.

Es ist bisher kaum erforscht, wie gesundheitsgefährdend die meist unbekannten NIAS sind. Hier gibt es aus Sicht der Verbraucherzentralen Forschungs-, Informations- und Regelungsbedarf.

Derzeit besonders in der Diskussion stehen Abbauprodukte von Klebstoffen bei Verbundmaterialien oder auch Nonylphenol, das die Fruchtbarkeit beeinflussen kann.

Die EU-Kunststoffverordnung besagt, dass auch Verunreinigungen sowie Reaktions- und Abbauprodukte vom Hersteller gemäß international anerkannter wissenschaftlicher Grundsätze der Risikobewertung beurteilt werden müssen. Und auch die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) beachtet NIAS im Rahmen ihrer Risikobewertungen.

Allerdings räumt sie ein, dass es nicht möglich ist, alle Stoffe zu berücksichtigen und bei der Risikobeurteilung aufzuführen. NIAS rücken immer mehr in den Fokus, es existieren aber noch keine generellen Grenzwerte.

Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind industriell hergestellte Stoffe, die wegen ihrer besonderen Eigenschaften in zahlreichen Verbraucherprodukten zu finden sind. In Lebensmittelkontaktmaterialien werden sie als Fluorpolymere in antihaft-beschichteten Pfannen, Folien oder in Beschichtungen von Küchengegenständen wie Tellern, Tassen oder Aufbewahrungsboxen eingesetzt.

Zudem werden bestimmte PFAS bei der Herstellung von Papierverpackungen verwendet, die mit heißen flüssigen oder fetthaltigen Lebensmitteln in Kontakt kommen sollen:

PFAS können sich im menschlichen Körper anreichern, da sie nur sehr langsam abgebaut werden. Laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) reicht die Studienlage nicht aus, um gesundheitliche Auswirkungen durch PFAS abzuschätzen. Sie vermutet jedoch Zusammenhänge zwischen einzelnen PFAS und verminderten Impfwirkungen, geringerem Geburtsgewicht, erhöhtem Cholesterinspiegel und Infekten wie Darmentzündungen. Allerdings sind viele der 4.700 Stoffe noch kaum untersucht.

Die EFSA hat einen neuen Schwellenwert für die wichtigsten perfluorierten Alkylsubstanzen festgelegt, die sich im menschlichen Körper anreichern. Diese sind PFOA, PFNA, PFHxS und PFOS. Der Schwellenwert liegt bei einer zulässigen wöchentlichen Aufnahmemenge (TWI) von 4,4 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht.

Ist die Rede von Mineralölen, so sind meist Treibstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl oder Schmierstoffe und Lösungsmittel gemeint. Gerade durch Schmierstoffe für Anlagen können Mineralöle schon im Ernte- oder Verarbeitungsprozess in Lebensmittel gelangen. Auch über bedruckte Verpackungsmaterialien ist das möglich, vor allem bei Recyclingkartons oder Pappe. Bei trockenen Lebensmitteln mit einer großen Oberfläche wie Mehl, Gries, Reis, Semmelbrösel oder Frühstückscerealien besteht ebenfalls die Gefahr des Stoffübergangs.

Es gibt zwei Gruppen von Mineralölgemischen: gesättigte Kohlenwasserstoffe (MOSH) und aromatische Kohlenwasserstoffe (MOAH). Eine gesundheitliche Bewertung von MOSH und MOAH ist wegen der unzureichenden Datenlage bislang nicht möglich.

MOSH reichert sich in Leber, Milz, Herzklappen und Lymphknoten an. Die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) stuft MOSH als möglicherweise bedenklich und MOAH als grundsätzlich bedenklich ein. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) fordert daher, den Übergang von Mineralölen auf Lebensmittel dringend zu minimieren. Für MOAH heißt es beim BfR sogar, dass kein Übergang auf Lebensmittel stattfinden sollte.

Derzeit gibt es noch keine gesetzlichen Vorgaben, die die Gehalte an Mineralölbestandteilen in Lebensmitteln regulieren. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat allerdings einen Entwurf für eine Verordnung erarbeitet, die den Übergang dieser Substanzen aus Recyclingkarton in Lebensmittel regeln soll.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Schadstoffe im Essen: von der Verpackung ins Lebensmittel

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